Rechts vorbeirollen ist erlaubt

Rechts vorbeirollen ist erlaubt

12. April 2016 agvs-upsa.ch - Ein Automobilist, der im Stop-and-Go-Verkehr auf der Autobahn rechts an anderen Autos vorbeigerollt ist, musste bislang eine happige Busse befürchten. Diese Praxis hat ein Ende.

Der Autofahrer K.* ist auf einer Autobahn im Kanton Bern bei dichtem Kolonnenverkehr unterwegs. Dabei fährt er ohne zu beschleunigen mit einer Geschwindigkeit von knapp 90 km/h rechts an zwei Fahrzeugen vorbei. Dies, weil beide Personenwagen aufgrund des dichten Verkehrs auf ihrer Spur leicht abbremsen mussten. Obwohl K. vor dem Berner Obergericht darauf plädierte, dass kein grob fahrlässiges oder rücksichtsloses Verhalten vorliege, wurde er gemäss «Beobachter« wegen grober Verkehrsregelverletzung zu einer Geldstrafe von insgesamt 4650 Franken verurteilt.

Laut Informationen der Konsumenten- und Beratungszeitschrift reichte K. dagegen Rekurs beim Bundesgericht ein – und prompt revidierte dieses das Urteil. «Das passive Rechtsvorbeifahren bei dichtem Verkehr ist mittlerweile eine alltägliche Situation, die sich kaum vermeiden lässt», schreibt das Bundesgericht in seinem Urteil vom 3. März 2016 (6B_374/2015). Im Gegensatz zum eigentlichen Rechtsüberholen tauche das rechts auf der Normalspur fahrende Auto in diesem Fall nicht plötzlich und unvermittelt auf, sondern bewege sich mit konstanter Geschwindigkeit fort. Deswegen sei die Beschwerde gutzuheissen.

Für Daniel Leiser, Experte für Verkehrsrecht im Beobachter-Beratungszentrum, hat das Bundesgericht den einzig vernünftigen Entscheid gefällt: «Konkret war es bisher bei dichtem Berufs- oder Ferienverkehr auf der Autobahn verboten, sein Fahrzeug rechts vorbeirollen zu lassen. Diese völlig realitätsfremde Praxis hat das Bundesgericht nun endlich wieder abgeschafft.»

Nach wie vor als grobfahrlässig gilt das eigentliche Rechtsüberholen auf der Autobahn: Damit ist «das vorsätzliche Ausscheren auf die Normalspur zum Zweck des Überholens» gemeint.
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