Am 1. Januar 2016 wurden mit den Artikeln 73a und 73b der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) zwei neue Ausnahmen zur systematischen Arbeitszeiterfassungspflicht eingeführt. Diese neuen Bestimmungen ermöglichen es unter Einhaltung bestimmter Bedingungen von der detaillierten Arbeitszeiterfassungspflicht durch vertragliche Vereinbarung abzuweichen.
![job_start_13653767_m.jpg](/system/files/agvs/job_start_13653767_m.jpg)
Den dazugehörigen Artikel finden Sie im AUTOINSIDE 05/2016.
Sind Sie bereits mit Ihrem Mitglieder-Login eingeloggt? Dann finden Sie untenstehend weitere, hilfreiche Informationen.
![job_start_13653767_m.jpg](/system/files/agvs/job_start_13653767_m.jpg)
Den dazugehörigen Artikel finden Sie im AUTOINSIDE 05/2016.
Sind Sie bereits mit Ihrem Mitglieder-Login eingeloggt? Dann finden Sie untenstehend weitere, hilfreiche Informationen.