Händlerschilder
AGVS und Gewerbeverband erhöhen den Druck
14. Februar 2018 agvs-upsa.ch - Wer mit Händlerschildern im benachbarten Ausland unterwegs ist, dem drohen noch immer Bussen. Nun verlangen der AGVS und der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) vom Bundesamt für Strassen (Astra), die Dinge an die Hand zu nehmen.
sco. Das Schreiben an Astra-Direktor Jürg Röthlisberger ist datiert vom 7. Februar und unterzeichnet von sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler und AGVS-Zentralpräsident Urs Wernli. Sie laden das Astra ein, «mit Deutschland, eventualiter auch mit Österreich und Frankreich, Verhandlungen über ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung der Händlerschilder aufzunehmen».
Schweizer «Garagennummern» sind in unseren Nachbarländern nicht anerkannt. Das Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr besagt, dass für die Zulassung immer derjenige Staat zuständig ist, in dem das Fahrzeug vor der Fahrt seinen Standort hat. Im Fahrzeugausweis müssen zwingend das Kennzeichen, das Datum der Erstzulassung, der vollständige Name und Wohnsitz des Halters resp. der Halterin, der Name des Fahrzeugherstellers, die Fahrgestellnummer und weitere Angaben vermerkt sein.
Das bedeutet, dass international nur Fahrzeuge zugelassen sind, bei denen eine staatliche Behörde ein Kennzeichen an ein Fahrzeug zugeteilt hat. Das ist bei Händlerschildern nicht der Fall; hier teilt der Garagist (also eine Privatperson) das Schild einem Fahrzeug zu. Das Schweizer Händlerschild wird zusammen mit dem Kollektiv-Fahrzeugausweis ausgestellt. Da auf diesem nicht alle gemäss Wiener Übereinkommen erforderlichen Angaben ersichtlich sind, wird das Dokument im Ausland nicht anerkannt.
Dieser Umstand führte in jüngster Vergangenheit immer wieder dazu, dass Schweizer, die mit Händlerschildern im grenznahen Ausland unterwegs waren, insbesondere von den deutschen Behörden gebüsst oder am Grenzübertritt gehindert wurden.
Mit Italien wird bereits verhandelt
Der AGVS zählt in Grenznähe zu Deutschland rund 1750 Schweizer Garagenbetriebe, darum hat ein Abkommen mit unserem nördlichen Nachbar Priorität. Mit Italien verhandelt die Schweiz (auf technischer Ebene) bereits über ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung der Händlerschilder.
sco. Das Schreiben an Astra-Direktor Jürg Röthlisberger ist datiert vom 7. Februar und unterzeichnet von sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler und AGVS-Zentralpräsident Urs Wernli. Sie laden das Astra ein, «mit Deutschland, eventualiter auch mit Österreich und Frankreich, Verhandlungen über ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung der Händlerschilder aufzunehmen».
Schweizer «Garagennummern» sind in unseren Nachbarländern nicht anerkannt. Das Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr besagt, dass für die Zulassung immer derjenige Staat zuständig ist, in dem das Fahrzeug vor der Fahrt seinen Standort hat. Im Fahrzeugausweis müssen zwingend das Kennzeichen, das Datum der Erstzulassung, der vollständige Name und Wohnsitz des Halters resp. der Halterin, der Name des Fahrzeugherstellers, die Fahrgestellnummer und weitere Angaben vermerkt sein.
Das bedeutet, dass international nur Fahrzeuge zugelassen sind, bei denen eine staatliche Behörde ein Kennzeichen an ein Fahrzeug zugeteilt hat. Das ist bei Händlerschildern nicht der Fall; hier teilt der Garagist (also eine Privatperson) das Schild einem Fahrzeug zu. Das Schweizer Händlerschild wird zusammen mit dem Kollektiv-Fahrzeugausweis ausgestellt. Da auf diesem nicht alle gemäss Wiener Übereinkommen erforderlichen Angaben ersichtlich sind, wird das Dokument im Ausland nicht anerkannt.
Dieser Umstand führte in jüngster Vergangenheit immer wieder dazu, dass Schweizer, die mit Händlerschildern im grenznahen Ausland unterwegs waren, insbesondere von den deutschen Behörden gebüsst oder am Grenzübertritt gehindert wurden.
Mit Italien wird bereits verhandelt
Der AGVS zählt in Grenznähe zu Deutschland rund 1750 Schweizer Garagenbetriebe, darum hat ein Abkommen mit unserem nördlichen Nachbar Priorität. Mit Italien verhandelt die Schweiz (auf technischer Ebene) bereits über ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung der Händlerschilder.