Referendum gegen das CO2-Gesetz
Das sind die Argumente des Autogewerbes
27. Oktober 2020 agvs-upsa.ch - Die Unterschriftensammlung für das Referendum gegen das CO2-Gesetz ist lanciert. Helfen Sie mit, die benötigten 50'000 Unterschriften zu erreichen! Hier finden Sie die Argumente des Autogewerbes, wieso dieses Referendum so wichtig ist.
Quelle: Istock
Quelle: Istock
1. Umwelt- und Klimaschutz sind wichtig. Gleichzeitig kosten entsprechende Massnahmen aber auch Geld. Deshalb konzentriert sich eine vernünftige Klimapolitik auf den bestmöglichen Einsatz der Mittel. Konkret: Statt in der Schweiz viel Geld für Klimaschutzprojekte mit geringer Wirkung auszugeben, könnte mit demselben Geld im Ausland eine deutlich höhere Wirkung erzielt werden.
2. Vorbildfunktion bedeutet nicht, dass die Schweizer Bevölkerung für Klimaschutzmassnahmen möglichst stark zur Kasse gebeten wird, sondern dass der Wirtschaftsstandort Schweiz gefördert wird und mit Innovation zu global wirksamen Massnahmen beitragen kann.
3. Inländische Klimaschutzprojekte können Innovationen fördern und als Leuchtturmprojekte für internationale Projekte dienen. Das ist auch gut so. Im Vergleich zu ausländischen Projekten weisen sie aber eine deutlich schlechtere Kosten-/Nutzenbilanz auf. Es geht deshalb um einen ausgewogenen Mix zwischen In- und Auslandzielen. Der nun im CO2-Gesetz verankerte Anteil von mind. 75% Inlandanteil schiesst deutlich übers Ziel hinaus und verursacht hauptsächlich Kosten und wenig Nutzen.
4. Verbote sind immer als letzte Massnahme zu sehen, wenn es keine anderen Lösungen gibt. Genau solche Verbote möchte das CO2-Gesetz nun aber einführen. Statt bei Heizungen und Fahrzeugen eingesetzte und bewährte Technologien zu verbieten, wäre es sinnvoller, die dabei eingesetzten Brenn- und Treibstoffe durch innovative synthetische und biologische Energieträger zu ergänzen. Aber genau solche synthetischen und Biotreibstoffe wären mit der Änderung des CO2-Gesetzes nach 2023 nicht mehr steuerbefreit und damit am Markt nicht konkurrenzfähig. Fördert man solche alternativen Treibstoffe, so könnte das bereits bestens ausgebaute und funktionierende Versorgungsnetz für ihre Verteilung genutzt werden.
5. Für Fahrzeug- und Gebäudebesitzer ist es wichtig, dass sie einen Investitionsschutz haben und nicht mit kurzen Übergangsfristen in neue Technologien investieren müssen.
6. Der Fahrzeughandel ist ein internationales Geschäft. Statt einen Alleingang beim Vollzug der CO2-Emissionsvorschriften zu machen, wäre es sinnvoller, dass die Schweizer Flotte gemeinsam mit den in der EU in Verkehr gesetzten Fahrzeugen betrachtet wird. Dies schafft Wettbewerbsgleichheit mit den umliegenden Märkten und verhindert sowohl doppelte Sanktionierung als auch die heute festzustellende Umgehung der Schweizer CO2-Sanktionen durch ein entsprechendes Abwarten der sechsmonatigen Frist, ab der ein im Ausland bereits einmal zugelassenes Fahrzeug nicht mehr unter die Schweizer CO2-Sanktion fällt.
7. Wenn die Schweizer Fahrzeugimporteure, Garagisten und Konsumenten beim Neufahrzeugerwerb schon CO2-Sanktionen bezahlen müssen, dann sollten diese Mittel zumindest zweckgebunden eingesetzt werden und nicht zur Hälfte in einen Klimafonds fliessen. Zudem fehlen diese 50% für den Unterhalt der Infrastruktur. Und es wird damit ganz klar gegen den Volkswillen gehandelt (NAF-Abstimmung).
8. Die Diskussionen im Parlament um die CO2-Gesetzgebung waren geprägt von Kursänderungen und knappen Entscheiden. Kann dies die Basis sein für eine vernünftige und finanzierbare Klimapolitik? Investitionen in Gebäude und Fahrzeuge sind langfristige Anschaffungen und benötigen Planungs- und Investitionssicherheit und keinen Aktionismus.
9. Fakt ist: Der CO2-Ausstoss der Schweiz liegt im Vergleich zum weltweiten Ausstoss bei rund 1 Promille. Selbst eine Reduktion des Schweizer CO2-Ausstosses um 50% bringt dem globalen Klima so gut wie nichts. Weshalb also nicht den Wirtschaftsstandort Schweiz fördern, damit er zu weltweit einsetzbaren Innovationen beitragen kann? Oder weshalb Wirtschaft und Konsumenten nicht für den Kauf von umwelt- und klimafreundlichen Produkten direkt unterstützen, statt andere Produkte mit Steuern zu verteuern, welche dann nicht zweckgebunden eingesetzt werden?
10. Bei einer solch wichtigen Gesetzesänderung muss zwingend das Volk mitentscheiden können.
11. Das Pariser Abkommen sieht für die betroffenen Länder Innovation vor und keine Sanktionen. Die im CO2-Gesetz vorgesehenen Sanktionen und Verbote haben ihren Ursprung nicht im Pariser Abkommen und entsprechen auch nicht der Idee dieses Abkommens.
Weitere Informationen und Unterschriftenbögen zum Download finden Sie auf vernuenftig-bleiben.ch. Helfen Sie mit!
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