Jetzt hat es sich ausgeklebt

​Elektronische Vignette 2024

Jetzt hat es sich ausgeklebt

28. Dezember 2023 – Seit dem 1. Dezember hat es sich ausgeklebt: Das Winterritual des Vignetten-Wechsels ist passé – falls man zur neuen elektronischen Vignette greift. Die E-Vignette ist parallel zur bekannten Klebevignette erhältlich. Alles zu den Vorteilen und Vorurteilen bei der E-Vignette, U-Nummern und Wechselschildern. Timothy Pfannkuchen

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Die Klebevignette 2024 (links) ist autobahngrün. Die parallel erhältliche E-Vignette (rechts) gibt es nur virtuell. Hinweis: Das E-Vignetten-Icon auf dem Handy ist ein Symbolbild; es gilt nicht als echte Vignette. Foto: BAZG

Einmal nur noch die alte Vignette abschaben – dann geht es ohne: Nach 38 Vignettenjahren, in denen uns der Wechsel der Autobahnvignette zum Winterritual wie Käsefondue geworden war, können wir wahlweise neu die elektronische Vignette lösen. Gestartet im August, gilt es für die E-Vignette erstmals ernst zum Jahreswechsel. Und ernst für die Klebevignette: Sollte deren Anteil unter zehn Prozent fallen, darf der Bund sie abschaffen. 

Wechselschilder und U-Nummern
Die E-Vignette 2024 ist seit 1. Dezember 2023 verfügbar. Die Regeln entsprechen der für 2024 autobahngrünen Klebevariante: Preis 40 Franken, Gültigkeit 1. Dezember des Vor- bis 31. Januar des Folgejahres. Ohne Vignette auf vignettenpflichtigen Autobahnen und Autostrassen kostet 200 Franken Ordnungsbusse plus eine Vignette. 

Der grosse Unterschied der virtuellen zur realen Vignette: Die E-Vignette ist nicht ans Fahrzeug, sondern an das Kontrollschild gebunden. Vorteile: Bei einem Fahrzeugwechsel kann man, falls das Kontrollschild dasselbe bleibt, die E-Vignette ans neue Auto mitnehmen. Bei neuem Kontrollschild (z.B. beim Zügeln) ist eine Übertragung auf das neue Kontrollschild möglich, falls Halter:in und Fahrzeug dieselben bleiben. Ein Frontscheibentausch braucht keinen Vignettentausch mehr.

Und vor allem: Mit Wechselschildern reicht eine E-Vignette dann für alle darauf eingelösten Fahrzeuge. Dasselbe gilt bei den zwar werktags, nicht aber sonn- und feiertags vignettenfreien U-Nummern: Hier reicht nun eine E-Vignette für Weekend-Ausflüge mit diversen Fahrzeugen. Für Mehrfachkäufe kann man sich als Unternehmen zwecks einfachem Flottenhandling im Via-Portal anmelden. Eine Bezahlung auf Rechnung ist für Firmen noch nicht möglich, soll aber per Mitte Januar eingeführt werden. 

Auf e-vignette.ch ohne «Gebühr»
Achtung: Internetshops bieten die E-Vignette teils gegen eine zusätzliche «Gebühr» an – vor allem ans Ausland gerichtet, wo nur noch die virtuelle Vignette zu haben ist. Über das offizielle Webportal Via des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) – Webadresse e-vignette.ch (dort gibt es auch viele nützliche Infos für Private wie Firmen) – ist die E-Vignette ohne Zuschlag zu haben. Beim Kauf sind Land, Fahrzeugart und Kontrollschild anzugeben. Bezahlt wird über Twint oder Kreditkarte.

Empfohlen wird die Freigabe der öffentlichen Einsehbarkeit. Nur dann kann zum Beispiel eine Garage bei einem Service am Kundenfahrzeug oder können Nutzende eines Sharing-Fahrzeugs anhand des Kontrollschildes prüfen, ob bereits eine E-Vignette besteht. 

Keine Kaufquittung notwendig
Bereits kursieren im Internet Gerüchte über drohende Warteschlangen am Zoll wegen Kontrolle der E-Vignette. Das ist jedoch nicht zu befürchten: Kontrolliert wird die E-Vignette wie die Klebvignette stichprobenartig und nicht automatisiert. Es muss keine Kaufquittung mitgeführt werden. Löst man versehentlich eine zweite E-Vignette für dasselbe Schild, kann die zweite Vignette gegen Nachweis (Kaufquittung) rückerstattet werden. Da es parallel weiterhin die Klebevignette gibt (die übrigens zu 40 Prozent an ausländischen Autos klebte): Sie ist wie stets innen am Rand der Frontscheibe aufzukleben. Entfernen der alten Klebevignette ist keine Pflicht, kann aber bei Sichtbehinderung dadurch zu einer Verzeigung führen.
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