Bundesrat erklärt die «ausserordentliche Lage» – Werkstätten können offen bleiben

Coronavirus

Bundesrat erklärt die «ausserordentliche Lage» – Werkstätten können offen bleiben

16. März 2020 agvs-upsa.ch – Der Bundesrat hat die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft. Er stuft die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden bis am 19. April 2020 geschlossen. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen. Werkstätten dürfen weiterhin geöffnet bleiben. Was die Massnahmen für den Verkauf bedeuten, klärt der AGVS derzeit ab.
 
UPDATE Verkauf, 19.30 Uhr:
Der aktuelle Entscheid des Bundesrates lässt viele Fragen offen. So auch, was er für den Verkauf bedeutet. Diese Frage ist noch nicht abschliessend geklärt. Der AGVS arbeitet deshalb mit Hochdruck daran, Klarheit zu schaffen und die Frage mit den zuständigen Ämtern abzuklären.

Der AGVS wird seine Mitglieder weiterhin laufend informieren und empfiehlt seinen Mitgliedern dringend, sich an die vom Bundesamt für Gesundheit BAG empfohlenen Hygienemassnahmen zu halten. Dazu gehört unter anderem, sich möglichst oft gründlich die Hände zu waschen, Abstand halten und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben und sich nicht im öffentlichen Raum aufzuhalten.

Die Schweiz führt zudem ab Mitternacht Kontrollen auch an den Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich ein. Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt.

Angesichts der beschleunigten Ausbreitung des Coronavirus verschärft der Bundesrat die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter. Er stuft die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert.

Heute ab Mitternacht sind öffentliche und private Veranstaltungen verboten. Alle Läden, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.

Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt, es sind genügend Vorräte angelegt. Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen. Auch Werkstätten für Transportmittel, können geöffnet bleiben. Alle diese Einrichtungen müssen die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zum Abstand halten und zur Hygiene einhalten. Spitäler, Kliniken und Arztpraxen bleiben geöffnet, müssen aber auf nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien verzichten. Besonders gefährdete Personen erledigen ihre Arbeit zu Hause. Ist dies nicht möglich, werden sie vom Arbeitgeber beurlaubt. Ihren Lohn erhalten sie weiterhin.

Der Bundesrat regelt in der angepassten Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus neu auch die Frage der Kindertagesstätten. Für Kinder, die nicht privat betreut werden können, haben die Kantone für die notwendigen Betreuungsangebote zu sorgen. Kindertagesstätten dürfen nur geschlossen werden, wenn andere geeignete Betreuungsangebote bestehen. Diese Massnahme gilt vorerst bis am 19. April 2020, wie neu auch die Schulschliessungen.

Der Bundesrat ruft zudem die Bevölkerung dazu auf, alle unnötigen Kontakte zu vermeiden, Abstand zu halten und die Hygienemassnahmen zu befolgen. Er ruft insbesondere auch die ältere Bevölkerung dazu auf, zu Hause zu bleiben.


 

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Bis zu 8000 Armeeangehörige für Gesundheitswesen, Logistik und Sicherheit
Der Bundesrat geht davon aus, dass der Bedarf der zivilen Behörden nach Unterstützung durch die Armee in den nächsten Tagen und Wochen markant steigen wird. Um den Gesuchen der Kantone zu entsprechen, erhöht der Bundesrat die Obergrenze für den Assistenzdienst von 800 auf 8000 Armeeangehörige. Dies gilt bis Ende Juni 2020.

Die Armee soll erstens das Gesundheitswesen mit sanitätsdienstlichen Leistungen unterstützen, insbesondere mit Pflege, Patientenüberwachung, sanitätsdienstlichen Transporten oder Spitallogistik (z.B. Bettendesinfektion, Küche, Wäscherei, Reinigung). Zweitens soll die Armee bei Bedarf logistische Aufgaben wie Transporte und Mithilfe beim Aufbau von improvisierter Infrastruktur übernehmen. Drittens soll sie im Sicherheitsbereich die kantonalen Polizeikorps entlasten, zum Beispiel durch eine stärkere Unterstützung beim Botschaftsschutz, oder das Grenzwachtkorps an Landesgrenzen und Flughäfen unterstützen.

Für die sanitätsdienstliche Unterstützung stehen rund 3000 Armeeangehörige zur Verfügung. Diese werden sofort bereitgestellt. Wie viele Armeeangehörigen eingesetzt werden, hängt von der Lagenentwicklung und den Gesuchen der zuständigen Behörden ab.

Mobilisierung von Milizformationen mit hoher Bereitschaft
Zuerst werden die Verbände zum Einsatz kommen, die sich im regulären Truppendienst befinden. Rekrutenschulen, Durchdiener und Wiederholungskurse werden wo erforderlich verlängert. In gewissen Bereichen müssen zusätzlich Truppen mobilisiert werden. Das betrifft insbesondere Armeeangehörige aus Milizformationen mit hoher Bereitschaft. Zu diesen Formationen gehören unter anderem alle vier Spitalbataillone sowie fünf Sanitätskompanien. Sie können nach dem Entscheid zur Mobilisierung innert vier Tagen in den Einsatz gebracht werden. Die Auslösung wird noch heute erfolgen.

Um auf die weitere Lageentwicklung rechtzeitig und adäquat reagieren zu können, hat der Bundesrat das VBS zudem ermächtigt, auch Truppen, die nicht zu den Milizformationen mit hoher Bereitschaft gehören, je nach Bedarf der zivilen Behörden aufzubieten. Das kann bedeuten, dass gewisse Truppen vorübergehend mobilisiert und vorsorglich für den Einsatz ausgebildet werden. Nach einer Ausbildung von wenigen Tagen werden sie wieder aus dem Dienst entlassen und können später für einen Einsatz aufgeboten werden, wenn entsprechende Gesuche der Kantone eintreffen.

Kontrollen an den Grenzen
Der Bundesrat hat entschieden, ab Mitternacht auch die Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich zu kontrollieren und dort Einreiseverbote mit Ausnahmen einzuführen. Bereits am Freitag hatte er Schengen-Grenzkontrollen für Reisende aus Italien eingeführt. Die Einreise aus den vier grossen Nachbarländern ist nur noch Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz sowie Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen, erlaubt. Auch der Transit- und der Warenverkehr sind weiter erlaubt. Schliesslich dürfen auch Personen in einer Situation absoluter Notwendigkeit einreisen. Diese Massnahme dient dazu, die Schweizer Bevölkerung zu schützen sowie die Kapazitäten im Schweizer Gesundheitswesen aufrechtzuerhalten. Um diese Aufgaben gezielt umzusetzen, werden kleinere Grenzübergänge schweizweit geschlossen und der Grenzverkehr auf grössere Grenzübergänge kanalisiert. Eine Liste dieser Grenzübergänge wird durch die Eidgenössische Zollverwaltung veröffentlicht.

Der Bundesrat beobachtet die Lage kontinuierlich. Er hat das EJPD damit beauftragt, gemeinsam mit dem EDI und dem EDA die Ausdehnung der Grenzkontrollen und Einreiseverbote auf Reisende aus weiteren, stark von der Ausbreitung des Coronavirus betroffenen Länder zu prüfen.


Der AGVS hat entschieden, die Kommentarfunktion vorübergehend zu schliessen. Bei rechtlichen Fragen können sich die AGVS-Mitglieder an rechtsdienst@agvs-upsa.ch wenden. Wir danken für Ihr Verständnis.

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Kommentare


Patrick 16. März 2020 - 19:59
Lächerlichster Entscheid.. mehr kann man dazu nicht sagen!

C 17. März 2020 - 6:36
Absolut, das ganze verkommt zu einer Farce. Im Betrieb arbeiten fast 60 Personen, das ist dann ok und den ganzen Tag Kundenkontakt. Dazu in jedes fremde Fahrzeug sitzen. Das ist ein absoluter Witz.

Mario 16. März 2020 - 20:05
Sehr geehrter AGVS, Leider ist es nicht ersichtlich warum die Mitarbeiter Ihrer Verbands Werkstätten weniger der Gefahr der Pandemie ausgesetzt sein sollen als andere die vom Bundesrat bestimmten Gewerbe. Hier hätte die AGVS ein Zeichen setzten können, nein müssen um das Ihrige Personal zu schützen.

agvs_admin 17. März 2020 - 9:51
Lieber Mario, Wir verstehen Ihre Sorge. Der Bundesrat hat gestern die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung verschärft und entschieden, dass der Werkstattbetrieb für Transportmittel weitergeführt werden darf. Für den AGVS hat die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden und Kunden der Betriebe weiterhin Priorität. Freundliche Grüsse Anina Zimmerli, Kommunikation AGVS

A.A 16. März 2020 - 20:19
Danke das ihr auf unsere "Gesundheit" schaut. Und danke für den Missbrauch des Ehrencodex!

agvs_admin 17. März 2020 - 9:51
Guten Tag A.A., Wir verstehen Ihre Sorge. Der Bundesrat hat gestern die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung verschärft und entschieden, dass der Werkstattbetrieb für Transportmittel weitergeführt werden darf. Für den AGVS hat die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden und Kunden der Betriebe weiterhin Priorität. Freundliche Grüsse Anina Zimmerli, Kommunikation AGVS

Marc 16. März 2020 - 20:23
Lächerliche Entscheidung. Unsere Gesundheit spielt keine Rolle oder was? Wir müssen Tag täglich in Autos rein und raus von fremden Leuten. Da können keine Viren drin sein oder was?! Ich würde sagen ihr sollt eure Entscheidung deutlich mal überdenken.

SuperMech 16. März 2020 - 21:39
Ganz Ihrer Meinung! Diese Entscheidung ist ziemlich fragwürdig. Klar muss die Mobilität garantiert sein, ABER ich finde dies sollte man auf das nötigste limitieren! Notfall-dürftige Reparaturen und Pannenhilfe ja, Servicearbeiten, Nachrüstungen und Umbauten sollten meines Erachtens unterlassen werden! Tuning, Carhifi, Caravan Werkstätte usw. gehören garantiert nicht zu den Grundbedürfnissen welche die Gesellschaft jetzt braucht.

Remo 17. März 2020 - 7:02
Marc ….. dann müssten die Lebensmittelgeschäfte auch geschlossen werden, würdest Du dem zustimmen ? Ich bin der Meinung dass man in der Werkstatt mit den gewissen Vorsichtsmassnahmen arbeiten kann. Und übrigens: es gibt Lenkradschoner, Sitzdecken und Handschuhe die man benutzen kann. Gruss von einem Arbeitnehmer !

Bis zum Ende 17. März 2020 - 7:50
Wir sind an der Front! Bitte noch waschen und saugen.

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