Digitaler und smarter Beifahrer

Fahrerassistenzsysteme: Stand heute

Digitaler und smarter Beifahrer

9. Oktober 2023 agvs-upsa.ch – Fahrerassistenzsysteme (FAS) sind bei modernen Fahrzeugen allgegenwärtig. Teilweise sind die digitalen und im übertragenen Sinne smarten Beifahrer Ausrüstungspflicht. Auf der anderen Seite gibt es herstellerspezifische Unterschiede. Was FAS können und in Zukunft beherrschen, nehmen wir genauer unter die Lupe. Andreas Senger


Die Umfeldüberwachung und die Objekterkennung sind die grössten Herausforderungen, um den Fahrer beziehungsweise die Fahrerin situativ und korrekt zu warnen und zu unterstützen. Foto: ZF

Schon in manchen Fahrsituationen haben Sie vermutlich die Fahrerassistenzsysteme (FAS) verflucht (nervendes Gepiepse, falsche Warnungen, Eigenabschaltung wegen äusseren Einflüssen) oder auch innerlich den Entwicklern gedankt, dass das System einen Unfall vermieden hat. In den vergangenen Jahren haben Automobilhersteller und Zulieferer intensiv an der Hard- und Software gearbeitet, um die Umfeldanalyse zu optimieren und die Regelung der Systeme zu verfeinern.

Die Hürde für Level-3-Anwendungen (SAE), bei denen teilweise der Fahrer das Fahren dem Automobil überlassen kann, ist nach wie vor erheblich. Erst auf ausgewählten Strecken in Europa sind ausnahmsweise vom Fahrzeug durchgeführte Fahrfunktionen zugelassen. In der Schweiz ist das teilautonome Führen eines Fahrzeuges nicht erlaubt und erst wenn die gesetzlichen Grundlagen geschaffen sind, werden erste Anwendungen auch offiziell einsetzbar sein. Aktuell ist die Überzahl an FAS auf Level 2. Damit sind Systeme gemeint, die den Fahrer in seiner Tätigkeit entlasten, aber kein automatisiertes Fahren zulassen. Der Hintergrund liegt in den gesetzlichen Grundlagen, dass die Systeme keine Freigabe in Europa erhalten, weil Testprozedere für die Soft- und Hardware fehlen, ethische Fragen geklärt werden müssen und die Haftungsfrage je nach Fahrsituation definiert werden muss.

Diese Fragen werden aktuell in der WP.29 (Working Party) der United Nations mit Sitz in Genf diskutiert. Dabei geht es nicht nur um die Technologie von Level 3 und höheren Levels, sondern auch um den Einsatz von künstlicher Intelligenz künftiger FAS, elektromechanischer Bremsanlagen und weiterer künftiger Technologien und deren Regulierung sowie Normierung. Der Vorgang nimmt konsequenterweise viel Zeit in Anspruch, weil länderspezifische Konsultationen nötig sind und auch die Automobilhersteller ihre Wünsche artikulieren können.


Die Überwachung des Fahrzeugführers durch Innenkameras ist eine Grundvoraussetzung dafür, damit Level-3-FAS zugelassen werden. Erst ab Level 4 übernimmt das Fahrzeug die komplette Fahraufgabe und die Passagiere können sich anderen Aufgaben widmen. Die Erarbeitung entsprechender Regelungen wird aber noch ­andauern. Foto: Continental

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