Coronakrise
Jugendliche kommen auch dieses Jahr zu einem vollwertigen Berufsabschluss
4. Mai 2020 agvs-upsa.ch – Bund, Kantone und Sozialpartner haben in den letzten Wochen die Grundlagen für ein national abgestimmtes Qualifikationsverfahren in der beruflichen Grundbildung erarbeitet. Zwischenzeitlich ist überall klar, wie die praktische Ausbildung geprüft wird.
pd. In 194 Berufen erfolgt die Beurteilung der berufspraktischen Kompetenzen in Form einer praktischen Arbeit. In 39 beruflichen Grundbildungen, worunter sich zahlenmässig grosse Berufe finden, geschieht diese Beurteilung durch die Lehrbetriebe. Auf dieser Basis werden nun die kantonalen Berufsbildungsämter die Umsetzung der Qualifikationsverfahren in die Wege leiten und die Direktbetroffenen informieren.
Im Autogewerbe bereiten sich 2700 junge Berufsleute auf ihre Qualifikationsverfahren vor. Die Prüfungen finden statt, wenn auch in leicht angepasster Form. Olivier Maeder aus der AGVS-Geschäftsleitung beantwortet die wichtigsten Fragen zu den Lehrabschlussprüfungen.
Unter Federführung des Steuergremiums «Berufsbildung 2030» (SBFI, Schweiz. Berufsbildungsämter-Konferenz, Schweiz. Arbeitgeberverband, Schweiz. Gewerbeverband, Schweiz. Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse) hat in den letzten Wochen eine Arbeitsgruppe einen Lösungsvorschlag für die Durchführung der Qualifikationsverfahren 2020 erarbeitet, die dazugehörigen Dokumente erstellt und die Prozesse definiert. Auf dieser verbundpartnerschaftlich erarbeiteten Grundlage konnte der Bundesrat am 16. April 2020 die entsprechende Verordnung in Kraft setzen. Berufslernende werden so trotz Corona-Virus wie in den Vorjahren ihren Lehrabschluss mit einem eidg. Fähigkeitszeugnis beziehungsweise einem eidg. Berufsattest realisieren können.
Zwischenzeitlich haben innert kürzester Frist alle Trägerschaften in einem beachtenswerten Effort die Einstufung ihrer beruflichen Grundbildungen hinsichtlich der Prüfung der praktischen Ausbildung vorgenommen. Diese Einstufungen wurden von der Kommission Qualifikationsverfahren der Schweizerischen Berufsbildungsämterkonferenz beurteilt und dem SBFI zur Genehmigung eingereicht. Das Resultat bestätigt den hohen Stellenwert der Praxis in der Berufsbildung:
• In 75 beruflichen Grundbildungen erfolgt die Durchführung einer individuellen praktischen Arbeit (IPA) oder einer vorgebebenen praktischen Arbeit (VPA) im Lehrbetrieb (Variante 1).
• In 110 beruflichen Grundbildungen wird die vorgegebene praktische Arbeit zentral durchgeführt (Variante 2).
• In 9 beruflichen Grundbildungen kommt es zu einer Durchführung von Variante 1 und 2, wie dies gemäss den entsprechenden Bildungsverordnungen vorgesehen ist.
• In 39 beruflichen Grundbildungen erfolgt die Beurteilung der praktischen Ausbildung durch die Lehrbetriebe (Variante 3). Darunter finden sich zahlenmässig grosse berufliche Grundbildungen wie beispielsweise Berufe im Gesundheitswesen und in der Betreuung sowie die kaufmännische Grundbildung und der Detailhandel.
• In 11 beruflichen Grundbildungen werden 2020 keine Qualifikationsverfahren durchgeführt. Es handelt sich insbesondere um Berufe, die aktuell keine Lehrverhältnisse haben, die im Ausland ausgebildet werden oder dieses Jahr keine Lernende für die Anmeldung an die Abschlussprüfungen haben.
Nachdem nun klar ist, wie die Qualifikationsverfahren in den einzelnen beruflichen Grundbildungen 2020 erfolgen, werden nun die kantonalen Berufsbildungsämter die Durchführung in die Wege leiten. Die betroffenen Lernenden sowie die Lehrbetriebe werden von ihrem kantonalen Amt direkt informiert.
pd. In 194 Berufen erfolgt die Beurteilung der berufspraktischen Kompetenzen in Form einer praktischen Arbeit. In 39 beruflichen Grundbildungen, worunter sich zahlenmässig grosse Berufe finden, geschieht diese Beurteilung durch die Lehrbetriebe. Auf dieser Basis werden nun die kantonalen Berufsbildungsämter die Umsetzung der Qualifikationsverfahren in die Wege leiten und die Direktbetroffenen informieren.
Im Autogewerbe bereiten sich 2700 junge Berufsleute auf ihre Qualifikationsverfahren vor. Die Prüfungen finden statt, wenn auch in leicht angepasster Form. Olivier Maeder aus der AGVS-Geschäftsleitung beantwortet die wichtigsten Fragen zu den Lehrabschlussprüfungen.
Unter Federführung des Steuergremiums «Berufsbildung 2030» (SBFI, Schweiz. Berufsbildungsämter-Konferenz, Schweiz. Arbeitgeberverband, Schweiz. Gewerbeverband, Schweiz. Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse) hat in den letzten Wochen eine Arbeitsgruppe einen Lösungsvorschlag für die Durchführung der Qualifikationsverfahren 2020 erarbeitet, die dazugehörigen Dokumente erstellt und die Prozesse definiert. Auf dieser verbundpartnerschaftlich erarbeiteten Grundlage konnte der Bundesrat am 16. April 2020 die entsprechende Verordnung in Kraft setzen. Berufslernende werden so trotz Corona-Virus wie in den Vorjahren ihren Lehrabschluss mit einem eidg. Fähigkeitszeugnis beziehungsweise einem eidg. Berufsattest realisieren können.
Zwischenzeitlich haben innert kürzester Frist alle Trägerschaften in einem beachtenswerten Effort die Einstufung ihrer beruflichen Grundbildungen hinsichtlich der Prüfung der praktischen Ausbildung vorgenommen. Diese Einstufungen wurden von der Kommission Qualifikationsverfahren der Schweizerischen Berufsbildungsämterkonferenz beurteilt und dem SBFI zur Genehmigung eingereicht. Das Resultat bestätigt den hohen Stellenwert der Praxis in der Berufsbildung:
• In 75 beruflichen Grundbildungen erfolgt die Durchführung einer individuellen praktischen Arbeit (IPA) oder einer vorgebebenen praktischen Arbeit (VPA) im Lehrbetrieb (Variante 1).
• In 110 beruflichen Grundbildungen wird die vorgegebene praktische Arbeit zentral durchgeführt (Variante 2).
• In 9 beruflichen Grundbildungen kommt es zu einer Durchführung von Variante 1 und 2, wie dies gemäss den entsprechenden Bildungsverordnungen vorgesehen ist.
• In 39 beruflichen Grundbildungen erfolgt die Beurteilung der praktischen Ausbildung durch die Lehrbetriebe (Variante 3). Darunter finden sich zahlenmässig grosse berufliche Grundbildungen wie beispielsweise Berufe im Gesundheitswesen und in der Betreuung sowie die kaufmännische Grundbildung und der Detailhandel.
• In 11 beruflichen Grundbildungen werden 2020 keine Qualifikationsverfahren durchgeführt. Es handelt sich insbesondere um Berufe, die aktuell keine Lehrverhältnisse haben, die im Ausland ausgebildet werden oder dieses Jahr keine Lernende für die Anmeldung an die Abschlussprüfungen haben.
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Bis am 27. April hatten die Kantone die Gelegenheit, gegen die Einstufungsentscheide des SBFI aus epidemiologischen Gründen Einsprache zu erheben. Gesamthaft betrachtet über die rund 240 eingestuften beruflichen Grundbildungen kommt bei über 90 Prozent der Lehrabschlussprüfungen die von den Trägerschaften gewählte Variante zum Zuge. Das SBFI hat die Einsprachen der Kantone mit Rücksicht auf die kantonalen Gegebenheiten grösstenteils gutgeheissen. Gemäss Verordnung des Bundesrats erfolgt in diesen Kantonen automatisch die Beurteilung der praktischen Ausbildung durch die Lehrbetriebe (Variante 3).
Nachdem nun klar ist, wie die Qualifikationsverfahren in den einzelnen beruflichen Grundbildungen 2020 erfolgen, werden nun die kantonalen Berufsbildungsämter die Durchführung in die Wege leiten. Die betroffenen Lernenden sowie die Lehrbetriebe werden von ihrem kantonalen Amt direkt informiert.
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