Nicht nach Deutschland mit der U-Nummer!

Händlerschilder

Nicht nach Deutschland mit der U-Nummer!

11. Oktober 2019 agvs-upsa.ch – Die deutschen Grenzwächter machen Jagd auf Schweizer Händlerschilder. Dies erfuhr Anfang Oktober auch ein Carrossier am eigenen Leib. Bis die Verhandlungen mit Deutschland abgeschlossen sind, gilt deshalb nach wie vor: Nicht mit der U-Nummer nach Deutschland!


Wer die Schweizer Grenze nach Deutschland mit einem Händlerschild am Auto überquert, riskiert eine saftige Busse. (Bild Eidg. Zollverwaltung)

abi. Die Nachricht von Ende September wirkte auf die Garagisten wie ein Silberstreifen am Horizont: Das Bundesamt für Strassen (Astra) steht mit Italien und Deutschland bezüglich Händlerschildern in Verhandlungen. Denn während die Schweiz die provisorischen Kennzeichen der Italiener und Deutschen akzeptiert, ist es den Schweizern mit U-Nummern nicht erlaubt, in diese Länder einzureisen. Allerdings laufen die Gespräche noch – eine Vereinbarung steht bislang nicht

Diese Erfahrung musste auch Carrossier René Straub Anfang Oktober machen, als er in Konstanz 500 Meter von der Grenze entfernt gestoppt wurde. Auf die Berichterstattung von AGVS-Online aufmerksam geworden, meldete er sich bei der Redaktion und erzählte seine Geschichte, die teilweise skurril anmutet.

Straub war in einem Fahrzeug mit Händlerschild in Kreuzlingen unterwegs, als er kurzentschlossen nach Konstanz zum Mittagessen fahren wollte. «Ich kenne da ein gutes Restaurant», sagt Straub lachend. Doch die Vorfreude auf eine leckere Mahlzeit verging ihm kurz darauf. Mitten in Konstanz wurde der Carrossier von zwei Beamten der deutschen Grenzpolizei gestoppt, die in Zivil unterwegs waren. Sie klärten Straub über sein Vergehen auf. «Da sie es aber nicht selbst zur Anzeige bringen können, mussten sie die Polizei alarmieren», sagt Straub.  

Etwas später kam die aufgebotene Polizeistreife hinzu und die Grenzpolizei erklärte das Problem. «Die Streifenpolizisten waren sichtlich verwirrt und wussten gar nicht, um was es eigentlich ging», sagt der Carrossier. «Zuerst dachten sie, ich sei nicht versichert.» Er habe ihnen das Prinzip der Händlerschilder erklärt und betont, dass er sich nie getrauen würde, mit einem nicht versicherten Auto zu fahren. «Den hinzugerufenen Polizisten, die sehr freundlich waren, tat es daraufhin fast ein wenig leid.» Trotzdem musste er sein Auto stehen lassen – 500 Meter von der Grenze entfernt. Er habe dann arrangiert, dass der Wagen zurück über die Grenze kam. Wie genau, lassen wir an dieser Stelle offen. 
 
 

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Klar ist hingegen, dass das Mittagessen unerwartet teurer wird als geplant. «Wir wissen noch nicht, wie hoch die Busse sein wird. Wir warten ab», sagt Straub. Günstig wird es wohl nicht werden, wie ein Fall vom November 2018 zeigt. Damals musste ein Garagist für das gleiche Vergehen eine Busse von 1300 Euro bezahlen

Im Nachhinein zeigt sich der Carrossier selbstkritisch: «Ich habe schlicht nicht daran gedacht. Sonst hätte ich die kurze Strecke über die Grenze zu Fuss zurückgelegt.» Stossend findet er aber auch die ungleichen Spiesse. «Die ausländischen Fahrzeuge können ohne Probleme in die Schweiz fahren. Nur umgekehrt funktioniert es nicht.» 

AGVS-Online macht deshalb noch einmal darauf aufmerksam, dass die Schweizer mit ihren Händlerschildern nicht nach Deutschland oder Italien einreisen sollen, bis die Verhandlungen durch sind. Hier sind die wichtigsten Fakten zum Thema Händlerschilder, zusammengestellt vom AGVS-Rechtsdienst:

Kein Grenzübertritt mit U-Nummer!
Zollrechtlich würde der Fahrt ins Ausland nichts im Weg stehen. Jedoch gibt es verkehrsrechtliche Regelungen, die zu einer Busse führen können, wenn Sie mit einem Händlerschild ins Ausland fahren. Im internationalen Kraftfahrzeugverkehr sind nur Fahrzeuge zugelassen, bei denen eine ausländische staatliche Behörde (Strassenverkehrsamt) ein Kennzeichen an ein Fahrzeug zugeteilt hat. Genau dies trifft auf Händlerschilder nicht zu. Diese werden nicht durch einen hoheitlichen Akt, sondern durch den Händler zugeteilt. Daher rät der AGVS von jeglichen Auslandfahrten mit Händlerschildern dringend ab.
 
Nur für Profibetriebe
Händlerschilder werden nur Betrieben ausgestellt, die unter Anhang 4 der Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) fallen und damit die erforderliche Betriebsgrösse erfüllen. Hobbymässig geführte Betriebe haben keinen Anspruch auf Händlerschilder.
 
Für Inhaber, Angestellte und potenzielle Käufer
Gemäss Art. 25 Abs. 1 VVV darf ein Händlerschild nur benutzt werden, wenn der Inhaber oder ein Angestellter des Betriebs entweder selbst fährt oder bei der Fahrt anwesend ist. Zusätzlich ist es den Familienangehörigen der Betriebsinhaber und Betriebsleiter erlaubt, ein Händlerschild zu verwenden. Wenn eine Überführung im Interesse des Betriebes ist, kann eine vom Betriebsleiter beauftragte Person das Händlerschild verwenden, jedoch muss das Fahrzeug in diesem Fall selbst geführt werden (Art. 25 Abs. 2 VVV). Überdies können mit Händlerschildern versehene Fahrzeuge auch Kaufinteressenten für Probefahrten ohne Begleitung überlassen werden, wenn das Fahrzeug betriebssicher ist und den Vorschriften entspricht. Der Betriebsinhaber hat über solche Fahrten ein Verzeichnis zu führen, das mindestens zwei Jahre aufzubewahren ist (Art. 25 Abs. 3 VVV).
 
Vignette nicht zwingend, aber empfehlenswert
Grundsätzlich sind Motorfahrzeuge und Anhänger bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht vignettenpflichtig. An Werktagen sind Fahrzeuge mit Händlerschilder von dieser Pflicht ausgenommen. Zu beachten ist, dass der Sonntag gemäss Definition kein Werktag ist. Genauso verhält es sich übrigens mit Feiertagen. Es sollte dabei nicht vergessen werden, dass nicht jeder Kanton dieselben Feiertage anerkennt. Um nicht im Vorfeld jeder Fahrt prüfen zu müssen, ob allenfalls in einem anderen Kanton ein Feiertag ist, ist das Anbringen einer Vignette auch an Fahrzeugen mit Händlerschildern grundsätzlich zu empfehlen. So kann eine saftige Busse in jedem Fall vermieden werden.
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Kommentare


Stefan Zehender 14. Oktober 2019 - 8:10
Guten Tag Zur Info: Auch in Österreich wird man gebüsst mit U-Schildern. Zum Glück wurden wir mit 150.- Euro milde zur Kasse gebeten... Mit freundlichen Grüssen Stefan Zehender Grenzgarage Miwag AG

Grenzer 13. Oktober 2019 - 13:14
Auch zollrechtlich ist nicht alles so einfach. Es muss bei der Rückreise nachgewiesen werden können, dass das Auto aus der Schweiz stammt und verzollt ist. Die U-Nummer reicht da nicht als Nachweis. Ansonsten können die Einfuhrabgaben fällig werden.

Cavelti Peter 15. Oktober 2019 - 13:54
Mit dem annulierten Fahrzeugausweis ist die Verzollung erwiesen.

Esther Remund 15. Oktober 2019 - 11:09
Wir denken, dass es einfacher wäre (und dem lieben Amt sogar noch eine Zusatzeinnahme bescheren würde), wenn man als Händlerschilder-Halter für ein Fahrzeug einen Zusatzausweis erstellen lassen könnte. Man hätte dann einen Ausweis für Fahrzeug X auf Schild U-XXX. Somit würde die Auflage, dass der Ausweis "hoheitlich" ausgestellt werden muss erfüllt und man könnte mit dem Händlerschild ins Ausland fahren... Dies wäre wohl einfacher als endlose Verhandlungen... :-)

Beat Kienast 15. Oktober 2019 - 13:45
Hatten wir alles schon. Anfang der 1990er-Jahre hatte ich einen "internationalen Fahrzeugausweis" für das Händlerschild, war für ca. 20 Länder gültig und in den jeweiligen Landessprachen/Schrift verfasst, also ein Büchlein. Leider hat dies Italien, obwohl aufgeführt, nie akzeptiert. Wäre aber auch aus meiner Sicht die Lösung, am besten mit Eintrag der (fahr)berechtigten Personen. Somit wäre ein Argument, jenes des möglichen Missbrauchs zu vieler verschiedener Personen da nicht zugeordnet, auch gleich entkräftet.

Georg Dönni 15. Oktober 2019 - 14:22
Ich bereiste schon alle europäischen Länder mit meinen U-Nr. Immer natürlich mit geschäftlichem Hintergrund. Noch nie war es ein Problem. Plötzlich seit ca. 6 Jahren beginnt ein Kesseltreiben, stammend aus Deutschland, gegen die Schweizerischen U-Nummern. Resultat für mich: keine Rallies nach Deutschland organisieren, nicht an Rallies teilnehmen, ganz einfach nicht in Deutschland Geld ausgeben.

Brigitte Gilg 16. Oktober 2019 - 8:02
Bin gleicher Meinung. Wir nehmen mit unseren Oldtimer-Fahrzeugen nicht mehr an Veranstaltungen in Deutschland teil. Wir haben ca. 3 Kilometer bis zur Grenze und bekommen öfters Einladungen nach Deutschland. Zum Beispiel fand unser Mercedes Benz 170V von 1938 an Veranstaltungen in Deutschland immer anklang. Wir besuchen nur noch Oldtimer-Veranstaltungen in der Schweiz und in Liechtenstein.

Peter Hirn 29. Oktober 2019 - 10:33
Die Schweiz steht kurz vor Beendigung der Gespräche mit der EU. Sollte zukünftig kein Problem mehr darstellen.

Ado Kuhn 19. November 2019 - 11:04
Ich bin seit Jahren mit der U Nummer in allen Eu Länder unterwegs gewesen und habe bis auf zwei Geschwindigkeitsbussen nie Probleme gehabt.