Telefonieren am Steuer erlaubt

Telefonieren am Steuer erlaubt

30. Oktober 2014 agvs-upsa.ch - In Deutschland gab es dieser Tage ein vielleicht wegweisendes Gerichtsurteil, wann das Handy am Steuer doch gebraucht werden darf. Das Oberlandesgericht Hamm kippte ein erstinstanzliches Urteil des Dortmunder Amtsgerichts.

Ein Autofahrer hatte gegen eine Busse in der Höhe von 40 Euro Beschwerde eingereicht. Der Mann hatte vor einer roten Ampel halten müssen und dabei stellte automatisch der Motor wegen der Start-Stopp-Funktion ab. Während dieser Phase telefonierte der Autofahrer mit dem Handy. Im Gegensatz zum Amtsgericht sah nun das Oberlandesgericht darin keinen Verstoss gegen das Handyverbot am Steuer. Dieses gelte nicht, wenn das Fahrzeug stehe und der Motor ausgeschaltet sei, so die Urteilsbegründung. Es ist dabei gesetzlich unerheblich, ob der Motor manuell oder automatisch abgeschaltet wird. Aus diesem Grund sei das Telefonieren auch bei einem automatisch abgeschalteten Motor zulässig, befanden die Richter. Ein Gerichtssprecher betonte aber auch, dass das Handy wieder weggelegt werden müsse, bevor der Motor durch das Betätigen des Gaspedals wieder in Gang gesetzt werde.


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