Verkehrspolitische Erwartungen 2025
Mobility Pricing bis automatisiertes Fahren
27. Dezember 2024 agvs-upsa.ch – Verkehrspolitisch gesehen dürfte das kommende Jahr, soweit vorhersehbar, als ein eher ruhiges in die Geschichte eingehen. Das bedeutet indes nicht, dass nichts passiert. Raoul Studer
Auch 2025 soll auf Schweizer Autobahnen fleissig gebaut werden. Foto: Istock
Im Folgenden stellen die AGVS-Medien eine Auflistung der aktuellen Bauarbeiten und Themen vor und zeigen damit auf, was Garagistinnen und Garagisten punkto Verkehrspolitik ab 2025 zu erwarten haben:
Am Gotthard wird emsig gebaut
Im Frühling 2020 starteten die Vorarbeiten für den Bau der neuen Tunnelröhre in Göschenen UR und Airolo TI. Im Frühling 2025 werden die zwei Tunnelbohrmaschinen im Haupttunnel Süd und Nord in Betrieb genommen. 2027 soll der Durchschlag gemäss aktueller Planung erfolgen. Die Eröffnung der zweiten Röhre des Gotthard-Strassentunnels ist für 2030 vorgesehen. Anschliessend erfolgt die Sanierung der bestehenden Tunnelröhre. Ab 2033 stehen dann voraussichtlich beide Röhren für den Verkehr zur Verfügung.
A1-Grossbaustelle im Mittelland
Die regelmässigen Staus auf dem rund 22 Kilometer langen A1-Autobahnabschnitt zwischen den Verzweigungen Luterbach SO und Härkingen SO sind bekannt. Deshalb soll dieser Abschnitt auf sechs Spuren ausgebaut werden. Der Ausbau geschieht in drei Etappen. Erste Vorarbeiten sind seit diesem Jahr im Gang. Die Hauptarbeiten für die erste Etappe zwischen der Verzweigung Luterbach und dem Anschluss Wangen an der Aare sowie der Umbau der Anschlüsse Oensingen und Egerkingen starten im Mai 2025. Man geht von einer Bauzeit von rund acht Jahren ab 2024 aus.
Mobility Pricing
Der Bund sieht Mobility Pricing als Weg zu einem effizienteren Verkehrssystem. Die Arbeiten daran sind im Gang, zurzeit werden Machbarkeitsstudien von den Projektträgern fertiggestellt. Das Bundesamt für Strassen (Astra) wird die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien analysieren und die Erkenntnisse in einem Synthesebericht zusammenfassen. Der Bundesrat wird gestützt darauf dann das weitere Vorgehen festlegen. Ob das schon nächstes Jahr der Fall sein wird, steht heute noch nicht fest.
Neue Strassenfinanzierung in Vorbereitung
Erhalt und Ausbau der Strasseninfrastrukturen kosten Geld. Daran haben sich bis jetzt nur Autos mit Verbrennungsmotoren beteiligt. Seit dem 1. Januar 2024 wird die Automobilsteuer auf importierte Neuwagen mit elektrischem Antrieb erhoben. Nun gilt es, eine neue Finanzierungsgrundlage auf die Beine zu stellen. So sollen ab 2030 E-Fahrzeuge an der Finanzierung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) mitbeteiligt werden – im Sinne der Gleichbehandlung. Der Bundesrat wird zu dieser Ersatzabgabe für E-Fahrzeuge voraussichtlich im nächsten Jahr die Vernehmlassung eröffnen.
Reduktion des Motorenlärms
Der Bundesrat hat im Rahmen der Umsetzung der von der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie eingereichten Motion «Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren» drei Verordnungsänderungen beschlossen. Diese Motion fordert eine strengere Sanktionierung übermässiger Lärmemissionen im Strassenverkehr. So etwa ist es neu ausdrücklich verboten, unnötigen Lärm mit Auspuffanlagen zu erzeugen. Zudem werden die Beträge verschiedener Bussen angepasst, das heisst erhöht. Was die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Einführung von Lärmblitzern – auch Lärmradargerät genannt – angeht (diese messen statt Schnelligkeit die Lautstärke in Dezibel), will der Bundesrat noch zuwarten. Die Machbarkeit soll vertieft werden, bevor der Bundesrat einen allfälligen Auftrag zur Schaffung von konkreten Rechtsgrundlagen erteilt.
Der Bundesrat macht auf Verordnungsebene den Weg frei, dass automatisiertes Fahren in der Schweiz ab 2025 möglich wird. Foto: Mercedes
Automatisiertes Fahren
Im Frühling 2023 hat der Bundesrat mit einer Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) die Rahmenbedingungen für das automatisierte Fahren geschaffen. Zurzeit konkretisiert die Landesregierung diese Bestimmungen auf Verordnungsebene. Die beiden Verordnungen (über das automatisierte Fahren und über Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen) werden voraussichtlich im Frühling 2025 in Kraft treten. Mit den führerlosen Fahrzeugen sollen die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss verbessert werden.
Künftig sollen die Fahrer nach Aktivierung des Automatisierungssystems das Steuer loslassen dürfen und den Verkehr sowie das Fahrzeug nicht mehr ständig überwachen müssen. Allerdings müssen sie jederzeit in der Lage sein, die Kontrolle wieder zu übernehmen, falls das System dies verlangt oder an seine Grenzen stösst. Zusätzlich sollen führerlose Fahrzeuge auf behördlich zugelassenen Strecken eingesetzt werden. Diese Fahrzeuge werden nicht mehr von einer Person im Fahrzeug begleitet, sondern von einer zentralen Leitstelle überwacht. Auch automatisiertes Parken ohne die Anwesenheit einer fahrzeugführenden Person soll auf entsprechend gekennzeichneten Parkflächen möglich werden.
Verkehrsmanagement-Bericht
Der Bundesrat hat am 8. Mai 2024 den Bericht «Ausweichverkehr entlang der Nord-Süd-Achsen im Alpenraum: Massnahmen des Bundesrats » publiziert. Darin prüft er die bereits bestehenden Verkehrsmanagement-Massnahmen auf der A2 beim Gotthard und der A13 sowie über 80 weitere Massnahmen und bewertet deren grundsätzliche Zweckmässigkeit und Machbarkeit. Die politische Beratung in den zuständigen Kommissionen ist zurzeit noch nicht abgeschlossen.
Revidiertes CO2-Gesetz
Unter dem revidierten CO2-Gesetz sind die Treibstoffimporteure weiterhin verpflichtet, einen Teil des CO2-Ausstosses aus dem Verkehr mit Klimaschutzprojekten im In- und Ausland zu kompensieren. Die Verordnung legt den Anteil fest, der im Inland kompensiert werden muss; das sind 12 Prozent für die Jahre 2025 bis 2030. Die daraus folgenden Kosten decken die Importeure über einen Aufpreis von wenigen Rappen pro Liter Treibstoff. Die CO2-Zielwerte für neue Fahrzeug werden weitergeführt, im Einklang mit der EU verschärft und auf schwere Nutzfahrzeuge ausgeweitet. Das CO2-Gesetz tritt per 1. Januar 2025 in Kraft. Die CO2-Verordnung folgt voraussichtlich im April 2025.
Mobilitätsdateninfrastruktur
Bei der Mobilitätsdateninfrastruktur (MODI) handelt es sich um einen digitalen Layer, also um eine digitale Ebene der Verkehrsinfrastruktur und der Mobilitätsangebote. Die MODI ermöglicht einen einfachen und standardisierten Austausch von Mobilitätsdaten für alle privaten und öffentlichen Akteure. Mit Hilfe von vernetzten Daten können Mobilitätsangebote besser ausgelastet, Infrastrukturen besser genutzt und Innovationen gefördert werden. Zu diesem Zweck braucht es ein neues verkehrsträger-übergreifendes Bundesgesetz, das MODIG. Es regelt Aufbau, Betrieb und Finanzierung der MODI. Die Botschaft zum MODIG verabschiedet der Bundesrat voraussichtlich im ersten Quartal 2025. Anschliessend wird das Parlament darüber beraten.
Klima-Initiativen im Steigen begriffen
In verschiedenen Städten hat der Verein «UmverkehR » Initiativen gestartet. Dessen Hauptanliegen bleibt weiterhin, dass der Verkehr vermindert, umweltfreundlicher und platzsparender wird. In verschiedenen Städten der Schweiz – insgesamt in elf Städten und Gemeinden – hat er deshalb Initiativen eingereicht, um seine Ziele zu erreichen. In einigen Städten konnte UmverkehR bereits Erfolge verzeichnen, weitere Informationen dazu unter www.umverkehR.ch.
Verkehrsdrehscheiben
Unter Verkehrsdrehscheiben versteht man Knotenpunkte, an denen verschiedene Verkehrsträger zusammenkommen (Bahn, Bus, Privatauto, Velo etc.) und ein schnelles und unkompliziertes Umsteigen von einem aufs andere Verkehrsmittel ermöglichen. Das von Bund, Kanton und Gemeinden anno 2020 lancierte Programm Verkehrsdrehscheiben hatte das Ziel, solche Verkehrsdrehscheiben zu fördern. Die Anlagen baut der Bund zwar nicht selbst, aber er kann sie fördern, wenn Kantone und Gemeinde sie bauen. Nachdem diese Programmphase nun abgeschlossen ist, geht es darum, dass Kantone und Gemeinden die Verkehrsdrehscheiben in ihrer Planung (etwa in ihren kantonale Richtplänen) verankern und mehr davon realisieren.
Auch 2025 soll auf Schweizer Autobahnen fleissig gebaut werden. Foto: Istock
Im Folgenden stellen die AGVS-Medien eine Auflistung der aktuellen Bauarbeiten und Themen vor und zeigen damit auf, was Garagistinnen und Garagisten punkto Verkehrspolitik ab 2025 zu erwarten haben:
Am Gotthard wird emsig gebaut
Im Frühling 2020 starteten die Vorarbeiten für den Bau der neuen Tunnelröhre in Göschenen UR und Airolo TI. Im Frühling 2025 werden die zwei Tunnelbohrmaschinen im Haupttunnel Süd und Nord in Betrieb genommen. 2027 soll der Durchschlag gemäss aktueller Planung erfolgen. Die Eröffnung der zweiten Röhre des Gotthard-Strassentunnels ist für 2030 vorgesehen. Anschliessend erfolgt die Sanierung der bestehenden Tunnelröhre. Ab 2033 stehen dann voraussichtlich beide Röhren für den Verkehr zur Verfügung.
A1-Grossbaustelle im Mittelland
Die regelmässigen Staus auf dem rund 22 Kilometer langen A1-Autobahnabschnitt zwischen den Verzweigungen Luterbach SO und Härkingen SO sind bekannt. Deshalb soll dieser Abschnitt auf sechs Spuren ausgebaut werden. Der Ausbau geschieht in drei Etappen. Erste Vorarbeiten sind seit diesem Jahr im Gang. Die Hauptarbeiten für die erste Etappe zwischen der Verzweigung Luterbach und dem Anschluss Wangen an der Aare sowie der Umbau der Anschlüsse Oensingen und Egerkingen starten im Mai 2025. Man geht von einer Bauzeit von rund acht Jahren ab 2024 aus.
Mobility Pricing
Der Bund sieht Mobility Pricing als Weg zu einem effizienteren Verkehrssystem. Die Arbeiten daran sind im Gang, zurzeit werden Machbarkeitsstudien von den Projektträgern fertiggestellt. Das Bundesamt für Strassen (Astra) wird die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien analysieren und die Erkenntnisse in einem Synthesebericht zusammenfassen. Der Bundesrat wird gestützt darauf dann das weitere Vorgehen festlegen. Ob das schon nächstes Jahr der Fall sein wird, steht heute noch nicht fest.
Neue Strassenfinanzierung in Vorbereitung
Erhalt und Ausbau der Strasseninfrastrukturen kosten Geld. Daran haben sich bis jetzt nur Autos mit Verbrennungsmotoren beteiligt. Seit dem 1. Januar 2024 wird die Automobilsteuer auf importierte Neuwagen mit elektrischem Antrieb erhoben. Nun gilt es, eine neue Finanzierungsgrundlage auf die Beine zu stellen. So sollen ab 2030 E-Fahrzeuge an der Finanzierung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) mitbeteiligt werden – im Sinne der Gleichbehandlung. Der Bundesrat wird zu dieser Ersatzabgabe für E-Fahrzeuge voraussichtlich im nächsten Jahr die Vernehmlassung eröffnen.
Reduktion des Motorenlärms
Der Bundesrat hat im Rahmen der Umsetzung der von der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie eingereichten Motion «Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren» drei Verordnungsänderungen beschlossen. Diese Motion fordert eine strengere Sanktionierung übermässiger Lärmemissionen im Strassenverkehr. So etwa ist es neu ausdrücklich verboten, unnötigen Lärm mit Auspuffanlagen zu erzeugen. Zudem werden die Beträge verschiedener Bussen angepasst, das heisst erhöht. Was die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Einführung von Lärmblitzern – auch Lärmradargerät genannt – angeht (diese messen statt Schnelligkeit die Lautstärke in Dezibel), will der Bundesrat noch zuwarten. Die Machbarkeit soll vertieft werden, bevor der Bundesrat einen allfälligen Auftrag zur Schaffung von konkreten Rechtsgrundlagen erteilt.
Der Bundesrat macht auf Verordnungsebene den Weg frei, dass automatisiertes Fahren in der Schweiz ab 2025 möglich wird. Foto: Mercedes
Automatisiertes Fahren
Im Frühling 2023 hat der Bundesrat mit einer Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) die Rahmenbedingungen für das automatisierte Fahren geschaffen. Zurzeit konkretisiert die Landesregierung diese Bestimmungen auf Verordnungsebene. Die beiden Verordnungen (über das automatisierte Fahren und über Finanzhilfen zur Förderung neuartiger Lösungen für den Verkehr auf öffentlichen Strassen) werden voraussichtlich im Frühling 2025 in Kraft treten. Mit den führerlosen Fahrzeugen sollen die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss verbessert werden.
Künftig sollen die Fahrer nach Aktivierung des Automatisierungssystems das Steuer loslassen dürfen und den Verkehr sowie das Fahrzeug nicht mehr ständig überwachen müssen. Allerdings müssen sie jederzeit in der Lage sein, die Kontrolle wieder zu übernehmen, falls das System dies verlangt oder an seine Grenzen stösst. Zusätzlich sollen führerlose Fahrzeuge auf behördlich zugelassenen Strecken eingesetzt werden. Diese Fahrzeuge werden nicht mehr von einer Person im Fahrzeug begleitet, sondern von einer zentralen Leitstelle überwacht. Auch automatisiertes Parken ohne die Anwesenheit einer fahrzeugführenden Person soll auf entsprechend gekennzeichneten Parkflächen möglich werden.
Verkehrsmanagement-Bericht
Der Bundesrat hat am 8. Mai 2024 den Bericht «Ausweichverkehr entlang der Nord-Süd-Achsen im Alpenraum: Massnahmen des Bundesrats » publiziert. Darin prüft er die bereits bestehenden Verkehrsmanagement-Massnahmen auf der A2 beim Gotthard und der A13 sowie über 80 weitere Massnahmen und bewertet deren grundsätzliche Zweckmässigkeit und Machbarkeit. Die politische Beratung in den zuständigen Kommissionen ist zurzeit noch nicht abgeschlossen.
Revidiertes CO2-Gesetz
Unter dem revidierten CO2-Gesetz sind die Treibstoffimporteure weiterhin verpflichtet, einen Teil des CO2-Ausstosses aus dem Verkehr mit Klimaschutzprojekten im In- und Ausland zu kompensieren. Die Verordnung legt den Anteil fest, der im Inland kompensiert werden muss; das sind 12 Prozent für die Jahre 2025 bis 2030. Die daraus folgenden Kosten decken die Importeure über einen Aufpreis von wenigen Rappen pro Liter Treibstoff. Die CO2-Zielwerte für neue Fahrzeug werden weitergeführt, im Einklang mit der EU verschärft und auf schwere Nutzfahrzeuge ausgeweitet. Das CO2-Gesetz tritt per 1. Januar 2025 in Kraft. Die CO2-Verordnung folgt voraussichtlich im April 2025.
Mobilitätsdateninfrastruktur
Bei der Mobilitätsdateninfrastruktur (MODI) handelt es sich um einen digitalen Layer, also um eine digitale Ebene der Verkehrsinfrastruktur und der Mobilitätsangebote. Die MODI ermöglicht einen einfachen und standardisierten Austausch von Mobilitätsdaten für alle privaten und öffentlichen Akteure. Mit Hilfe von vernetzten Daten können Mobilitätsangebote besser ausgelastet, Infrastrukturen besser genutzt und Innovationen gefördert werden. Zu diesem Zweck braucht es ein neues verkehrsträger-übergreifendes Bundesgesetz, das MODIG. Es regelt Aufbau, Betrieb und Finanzierung der MODI. Die Botschaft zum MODIG verabschiedet der Bundesrat voraussichtlich im ersten Quartal 2025. Anschliessend wird das Parlament darüber beraten.
Klima-Initiativen im Steigen begriffen
In verschiedenen Städten hat der Verein «UmverkehR » Initiativen gestartet. Dessen Hauptanliegen bleibt weiterhin, dass der Verkehr vermindert, umweltfreundlicher und platzsparender wird. In verschiedenen Städten der Schweiz – insgesamt in elf Städten und Gemeinden – hat er deshalb Initiativen eingereicht, um seine Ziele zu erreichen. In einigen Städten konnte UmverkehR bereits Erfolge verzeichnen, weitere Informationen dazu unter www.umverkehR.ch.
Verkehrsdrehscheiben
Unter Verkehrsdrehscheiben versteht man Knotenpunkte, an denen verschiedene Verkehrsträger zusammenkommen (Bahn, Bus, Privatauto, Velo etc.) und ein schnelles und unkompliziertes Umsteigen von einem aufs andere Verkehrsmittel ermöglichen. Das von Bund, Kanton und Gemeinden anno 2020 lancierte Programm Verkehrsdrehscheiben hatte das Ziel, solche Verkehrsdrehscheiben zu fördern. Die Anlagen baut der Bund zwar nicht selbst, aber er kann sie fördern, wenn Kantone und Gemeinde sie bauen. Nachdem diese Programmphase nun abgeschlossen ist, geht es darum, dass Kantone und Gemeinden die Verkehrsdrehscheiben in ihrer Planung (etwa in ihren kantonale Richtplänen) verankern und mehr davon realisieren.
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