Drei Fragen des AGVS ans Seco

Corona-Krise

Drei Fragen des AGVS ans Seco

19. März 2020 agvs-upsa.ch - Noch immer herrscht eine grosse Unsicherheit, ob und wie der Fahrzeughandel weitergeführt werden kann. Der AGVS wartet auf Antworten vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco).

sco/os. Als der Bundesrat am Montag die «ausserordentliche Lage» ausrief, machte er rasch klar, dass Ladenlokale, Verkaufsflächen und Verkaufsläden ab sofort geschlossen würden. Dazu gehören auch die Showrooms der Garagen.

Der Entscheid des Bundesrats beantwortete diese Frage sehr deutlich, liess aber mehrere für die Schweizer Garagisten (und Automobilisten) wichtige Fragen offen. Was ist mit Telefonverkauf? Was mit Onlinehandel?

Der AGVS wandte sich ans Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Auch dort herrscht bis heute keine Klarheit über solche Detailfragen. Das Seco, das auf Hinweise aus der Praxis angewiesen ist, bat den AGVS, seine Fragen schriftlich zu stellen.

Den Fragenkatalog sehen Sie unten. Bis das Seco die Antworten liefern, befinden sich die Schweizer Garagisten leider nach wie vor in einem rechtlich unsicheren Zustand und der AGVS kann zu diesen Fragen keine Empfehlung abgeben.

Fragen des Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) an das Seco
Der Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) ist der Branchen- und Berufsverband der Schweizer Garagisten, dem rund 4000 kleinere, mittlere und grössere Unternehmen, Markenvertretungen sowie unabhängige Betriebe angehören. Nach der Verordnung des Bundesrates vom 13. März 2020 sind einige sehr wichtige Punkte unklar:
 
  1. Der physische Verkauf über die Showrooms / Verkaufsflächen der Garagenbetrieben ist nach der Verordnung des Bundesrates eingestellt. Die Flächen sind entweder geschlossen, oder wenn nicht anders möglich, werden diese vom Werkstattbereich abgesperrt. Wie sieht es mit dem Online-Verkauf aus: Ist es den Garagisten – wie in anderen Branchen - erlaubt, telefonisch und/oder online Fahrzeuge zu verkaufen in Sicherstellung, dass die Massnahmen des BAG eingehalten werden? Zu denken wäre hier an Ablieferung der Fahrzeuge nach Hause und der Schlüssel wird in den Briefkasten hinterlegt?
  2. Dürfen Fahrzeuge, die bereits verkauft wurden, von den Garagisten abgeliefert werden? Dies selbstverständlich unter Einhaltung der Hygiene – und Abstandsvorschriften. Es geht hier um die Sicherstellung der Mobilität der Schweizer Bevölkerung.
  3. Szenarien Reparaturen, Service oder auch Totalschaden von Fahrzeugen: Darf der Garagist Ersatzfahrzeuge an die Kunden aushändigen oder sogar ohne Kundenkontakt ein neues Fahrzeug verkaufen / vermieten, allenfalls auch im Rahmen von Einzelkundenkontakten auf Voranmeldung? Auch hier geht es um die Sicherstellung von Mobilität und vor allem um die Gewährleistung der Sicherheit auf den Strassen.

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Die Branchenlösung BAZ hat Tipps für Betriebe im Umgang mit Kunden zusammengestellt:

  • Die Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern hat höchste Priorität. Ruhe bewahren und Mitarbeiter auf gleichen Informationsstand bringen gemäss den empfohlenen Massnahmen von Bund, Kanton und BAG. Den Massnahmen von Bund, Kanton und BAG sind unbedingt Folge zu leisten.
  • Proaktive Steuerung der Kommunikation auf digitale Kanäle (E-Mail, Skype, Messenger etc.).
  • Hinweis auf Webseite und Social Media, dass der Besuch (je nach Kanton!) möglich, eingeschränkt oder untersagt ist, jedoch bitte vorab auf Dringlichkeit abgewogen werden sollte. Hinweis auf Telefon-, E-Mail-Kontakt für dringende Arbeiten.
  • Desinfizieren von Fahrzeugschlüssel,Lenkräder, Türfallen, Schalthebel, Gurtschnallen, Touchscreens, Tankdeckel usw. bei der Fahrzeugübergabe. Allzweckreiniger reicht für die Reinigung nicht – bestellen Sie deshalb bei Ihrem Lieferanten Desinfektionsmittel.
  • Einmal-Lenkradschoner sowie Schutzmaterial für Sitz und Schalthebel verwenden und bei jedem Fahrzeugwechsel Hände desinfizieren. Einsatz von Einweghandschuhen ist ratsam. Nach dem Entsorgen der Handschuhe die Hände mit dem Desinfektionsmittel desinfizieren.
  • Kunden darauf hinweisen, dass Sie den Fahrzeugschlüssel direkt im KeyDrop/Schlüssel-Safe einwerfen/abholen können.
  • Kostenloser Hol- und Bring-Service anbieten, bei Bedarf mit Ersatzwagen. Barzahlungen vermeiden.
  • Schild im Eingangsbereich aufstellen mit der Bitte auf Händeschütteln zu verzichten und Abstand zu Mitarbeitern/Kunden einzuhalten.
  • Desinfektionsmittel und Handcreme mit entsprechendem Hinweis im Eingangsbereich platzieren.
  • Lieferschwierigkeiten von Ersatzteilen/Fahrzeugen in der Terminplanung berücksichtigen.
  • Verplanbare Werkstattkapazitäten gegebenenfalls reduzieren, da mit einem Ausfall an Mitarbeitern zu rechnen ist. Eventplanung und Home Office für Büromitarbeiter prüfen.
  • Digitale Tools sinnvoll einsetzen: Beispiel: Sympathisches Video von Betrieb und Mitarbeiter aufnehmen und als vertrauensbildende Massnahmen veröffentlichen, Kundenkommunikation/Vorstellung des Fahrzeugs via Skype etc.
  • Strassenverkehrsämter sind für dringende Anliegen auch per Telefon/E-Mail erreichbar, persönliche Besuche auf den Ämtern sind zu vermeiden. Kontrollschilder und Ausweise können auch per Post zugestellt werden.
  • Nach dem Tanken die Hände desinfizieren, da die Zapfpistole eine richtige Bakterien- beziehungsweise Virenschleuder sein kann!
  • Wichtig: Nehmen Sie als KOPAS Ihre Verantwortung im Betrieb wahr und setzen Sie sich aktiv dafür ein, dass die vom BAG geforderten Anweisungen umgesetzt werden.
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