Präsenzunterricht wieder möglich

Verbot aufgehoben

Präsenzunterricht wieder möglich

16. April 2021 agvs-upsa.ch – Präsenzunterricht in der Weiterbildung ist ab dem 19. April 2021 mit Auflagen wieder gestattet. Es gilt eine Beschränkung auf maximal 50 Personen und eine Kapazitätsbegrenzung auf einen Drittel der Räumlichkeit, ebenso Masken- und Abstandspflicht.
 
Der AGVS und seine Bildungspartner freuen sich, wieder Präsenzunterricht durchführen zu können. Eine aktuelle Kursübersicht finden Sie unter diesem Link.

Das angepasste Schutzkonzept für üK und Weiterbildungen.

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Quelle: iStock

pd. Im Rahmen eines weiteren Öffnungsschrittes hat der Bundesrat beschlossen, dass Präsenzunterricht in der Weiterbildung eingeschränkt wieder möglich ist. Der Schweizerische Verband für Weiterbildung SVEB begrüsst den Entscheid. Es gilt ab dem 19. April 2021 eine Beschränkung auf 50 Personen und eine Kapazitätsbegrenzung auf einen Drittel. Weiter gilt eine Maskenpflicht. Und der erforderliche Abstand muss eingehalten werden. Präsenzveranstaltungen sind generell auch mit mehr als 50 Personen möglich, wenn es sich um Unterricht handelt, der notwendiger Bestandteil eines Bildungsgangs ist und eine Durchführung vor Ort erfordert.

Die Frage, wie die Kapazitätsbeschränkung auf einen Drittel der Räumlichkeiten in der Weiterbildung umgesetzt wird, kann pragmatisch beantwortet werden. Gemäss Auskunft des Bundes gilt Folgendes:
  • Wenn die Teilnehmenden in Seminar- und Kursräumen sitzen und die Abstandsregel von 1,5 Metern eingehalten wird, gilt die Kapazitätsbeschränkung auf einen Drittel der Räumlichkeit als erfüllt.
  • Bei Kursen, in denen sich die Teilnehmenden im Raum frei bewegen, müssen 10 m2 pro Person vorhanden sein. Bei Räumen unter 30 m2 gilt eine Mindestfläche von 6 m2 pro Kopf.
Diese Regelung basiert auf den Ziffern 3.1 sowie 3.2 des Anhangs der Verordnung «besondere Lage», welcher Vorgaben zu den Schutzkonzepten macht. In der Praxis zeigt sich zudem, dass die Belegung eines Kursraums mit der Einhaltung der 1,5-Meter-Abstandsregel höchstens einen Drittel der maximalen Kapazität bei Konzertbestuhlung erreicht. Die Konzertbestuhlung wird als Referenzwert verwendet, da die Hörsäle der Hochschulen in der Regel in dieser Form ausgestattet sind.

Aus Sicht des SVEB wird die Kapazitätsregel damit pragmatisch umgesetzt. Sie bietet eine klare Grundlage für die Planung von Präsenzunterricht in den nächsten Wochen.


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