Schriftliche Durchführung der AGVS-Delegiertenversammlung vom 10.06.2020

10.06.2020

Schriftliche Durchführung der AGVS-Delegiertenversammlung vom 10.06.2020

17. April 2020 - agvs-upsa.ch: Schriftliche Durchführung der AGVS-Delegiertenversammlung vom 10. Juni 2020

Der Bundesrat hat am 16. März 2020 die Situation in der Schweiz als «ausserordentliche Lage» eingestuft und Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung angeordnet. Gemäss der zur Durchsetzung dieser Massnahmen erlassenen COVID-19-Verordnung 2 ist es unter anderem verboten, öffentliche oder private Veranstaltungen durchzuführen. Dieses Verbot gilt gemäss der neuesten Verordnung bis zum 26. April 2020 (Verlängerung nicht ausge­schlossen).
 
Für Versammlungen von Gesellschaften enthält die COVID-19-Verordnung 2 Sondervor­schriften, so dass die Stimmberechtigten ihre Rechte unter Einhaltung der Vorgaben des BAG betreffend Hygiene und sozialer Distanz wahrnehmen können. Der Veranstalter kann anordnen, dass die Stimmberechtigten ihre Rechte ausschliesslich auf schriftlichem Weg oder in elektronischer Form oder durch einen vom Veranstalter bezeichneten unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben können. 
 
Der Zentralvorstand hat unter den gegebenen Umständen entschieden, von dieser Sonder­regelung Gebrauch zu machen, die auf den 10. Juni 2020 angesetzte Delegiertenversamm­lung also nach den Vorschriften der COVID-19-Verordnung 2 durchzuführen. Die Delegier­ten werden Gelegenheit erhalten, ihr Stimmrecht schriftlich auszuüben.
 
Die DV findet somit, wie bisher geplant, am Mittwoch, 10. Juni 2020 statt, jedoch in Bern und nicht in Saignelégier und leider unter Ausschluss von Delegierten und Gästen. Es werden nur diejenigen Personen teilnehmen, die minimal nötig sind, um die Versammlung zu leiten, die vorgängig abgegebenen Stimmen auszuwerten und ein Protokoll zu erstellen.
 
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