Autonomes Fahren
UN treibt Level-3-Technik voran
31. Juli 2020 agvs-upsa.ch – Die UN hat Regeln für Fahrten auf Level 3 beschlossen. Mit der Level-3-Technik können Fahrer das Steuer dauerhaft loslassen und sich mit etwas anderem als Fahren beschäftigen.
Der Audi A6 könnte theoretisch auf Level 3 fahren. Quelle: Audi
abi/pd. Das Weltforum für die Harmonisierung der Fahrzeugvorschriften bei der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) hat Vorgaben erlassen, die besonders regeln, wie die Übergabe des Steuers zwischen Fahrer und Computer ablaufen muss, wie die UNECE mitteilte. Diese Regelungen sollen im Januar des kommenden Jahres in Kraft treten. Damit haben die Vereinten Nationen eines der rechtlichen Hindernisse ausgeräumt.
Bei der Level-3-Technik – man spricht von hochautomatisiertem Fahren – kann sich der Fahrer von seiner Aufgabe und vom Verkehr abwenden. Allerdings muss er jederzeit eingreifen können. Mit dem UN-Entscheid sollen derartige Autopilotsysteme, die das selbstständige Spurhalten erlauben, künftig auf Strassen zugelassen sein, die für den Fussgänger- und den Radfahrverkehr gesperrt sind, wie es weiter heisst. Ausserdem müssen beide Fahrtrichtungen räumlich voneinander getrennt sein – beispielsweise auf einer Autobahn.
Zudem gibt es Vorgaben für die Übergabe des Steuers von der Maschine zum Menschen: Unterhaltungsprogramme auf den Bordinstrumenten müssen beispielsweise automatisch gestoppt werden und das Auto muss im Notfall selbstständig anhalten können, falls der Fahrer nicht wie vorgesehen die Kontrolle übernimmt.
Kommt es zu einem Unfall, soll ein Fahrtenschreiber, der die Betriebsdaten des Fahrzeugs speichert, mithelfen, die Schuldfrage zu klären. Dazu kommen diverse Vorschriften bezüglich Cybersicherheit, Typengenehmigung und technische Vorgaben.
Die neue Regelung könnte der Entwicklung autonomer Fahrfunktionen für Autos neuen Schwung geben. Bisher war das automatisierte Fahren auf Level 3 technisch bei einigen Autoherstellern möglich. Die Möglichkeit wurde aber praktisch nicht genutzt.
Der Audi A6 könnte theoretisch auf Level 3 fahren. Quelle: Audi
abi/pd. Das Weltforum für die Harmonisierung der Fahrzeugvorschriften bei der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) hat Vorgaben erlassen, die besonders regeln, wie die Übergabe des Steuers zwischen Fahrer und Computer ablaufen muss, wie die UNECE mitteilte. Diese Regelungen sollen im Januar des kommenden Jahres in Kraft treten. Damit haben die Vereinten Nationen eines der rechtlichen Hindernisse ausgeräumt.
Bei der Level-3-Technik – man spricht von hochautomatisiertem Fahren – kann sich der Fahrer von seiner Aufgabe und vom Verkehr abwenden. Allerdings muss er jederzeit eingreifen können. Mit dem UN-Entscheid sollen derartige Autopilotsysteme, die das selbstständige Spurhalten erlauben, künftig auf Strassen zugelassen sein, die für den Fussgänger- und den Radfahrverkehr gesperrt sind, wie es weiter heisst. Ausserdem müssen beide Fahrtrichtungen räumlich voneinander getrennt sein – beispielsweise auf einer Autobahn.
Zudem gibt es Vorgaben für die Übergabe des Steuers von der Maschine zum Menschen: Unterhaltungsprogramme auf den Bordinstrumenten müssen beispielsweise automatisch gestoppt werden und das Auto muss im Notfall selbstständig anhalten können, falls der Fahrer nicht wie vorgesehen die Kontrolle übernimmt.
Kommt es zu einem Unfall, soll ein Fahrtenschreiber, der die Betriebsdaten des Fahrzeugs speichert, mithelfen, die Schuldfrage zu klären. Dazu kommen diverse Vorschriften bezüglich Cybersicherheit, Typengenehmigung und technische Vorgaben.
Die neue Regelung könnte der Entwicklung autonomer Fahrfunktionen für Autos neuen Schwung geben. Bisher war das automatisierte Fahren auf Level 3 technisch bei einigen Autoherstellern möglich. Die Möglichkeit wurde aber praktisch nicht genutzt.
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