VAG-Revision 2024
Gut vorbereitet mit dem AGVS
19. November 2024 agvs-upsa.ch – Am 1. Januar 2024 trat das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in Kraft. Die meisten Änderungen zielen auf einen verbesserten Konsumentenschutz ab. Die Anforderungen sind angestiegen, und es gibt neue Vorgaben für die Vermittlung von Versicherungsverträgen. Das betrifft auch alle Betriebe, die Motorfahrzeugversicherungen vermitteln. Gastbeitrag Allianz
Foto: Shutterstock.
Für viele AGVS-Betriebe stellt die Vermittlung von Motorfahrzeugversicherungen einen willkommenen Zusatzverdienst dar. So arbeiten einige Garagen daher mit mehreren Versicherungsgesellschaften zusammen und bieten ihren Kundinnen und Kunden deren Versicherungslösungen zur Auswahl an.
Mit dem neuen VAG können Vermittler sich nun nur noch eingeschränkt an mehrere Versicherungen binden. Betriebe, die ihren Kundinnen und Kunden weiterhin eine Bandbreite an Versicherungslösungen und entsprechende Beratung bereitstellen wollen, müssen bei der Finma eine Erlaubnis zur Tätigkeit als ungebundener Versicherungsbroker und die Aufnahme ins Finma-Vermittlungsregister beantragen. Die Bewilligung und Registrierung sind mit hohen Anforderungen verbunden.
Wer diese Anforderungen nicht erfüllen will (oder kann), kann sich entweder an eine einzige Versicherung binden oder eine Aufteilung pro Geschäftsfeld/Fahrzeugmarke etc. vornehmen und in jedem Teilbereich exklusiv mit einer Versicherung zusammenarbeiten.
Beim AGVS-Kooperationspartner Allianz Suisse profitieren gebundene Vermittler für tuttobene-Motorfahrzeugversicherungen von vielen Vorteilen. So erhalten sie eine attraktive Abschlussprovision und können sich dank Schaden-Rücksteuerungsrate über eine Umsatzsteigerung in ihrer Werkstatt freuen.
Auch gebundene Vermittler für Motorfahrzeugversicherungen müssen die Vorgaben des VAG erfüllen. Dazu gehören ein gutes Image (keine einschlägigen Vorstrafen oder offenen Verlustscheine) und die Bereitschaft, bis Ende 2025 eine spezielle Ausbildung für den Vertrieb von Motorfahrzeugversicherungen zu absolvieren, die auch Grundkenntnisse in Versicherungswesen und Recht enthält. Die Allianz Suisse arbeitet für tuttobene daran, eine optimale Lösung zu finden, um ihre gebundenen Vermittler bei dieser Aus- und Weiterbildung bestmöglich zu unterstützen.
Wenn Sie bei der Allianz Suisse als gebundener Vermittler akkreditiert sind, sind Sie als AGVS-Mitglied und Tuttobene-Vermittler zudem über einen Rahmenvertrag zwischen dem AGVS und der Allianz Suisse gegen all fällige Schäden durch eine unpräzise Versicherungsberatung abgesichert und erfüllen damit eine weitere wichtige Vorgabe aus dem neuen VAG.
Weitere Informationen zu tuttobene und zur Akkreditierung als gebundener Vermittler bei der Allianz Suisse finden Sie hier: agvs-upsa.ch/de/tuttobene
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Für viele AGVS-Betriebe stellt die Vermittlung von Motorfahrzeugversicherungen einen willkommenen Zusatzverdienst dar. So arbeiten einige Garagen daher mit mehreren Versicherungsgesellschaften zusammen und bieten ihren Kundinnen und Kunden deren Versicherungslösungen zur Auswahl an.
Mit dem neuen VAG können Vermittler sich nun nur noch eingeschränkt an mehrere Versicherungen binden. Betriebe, die ihren Kundinnen und Kunden weiterhin eine Bandbreite an Versicherungslösungen und entsprechende Beratung bereitstellen wollen, müssen bei der Finma eine Erlaubnis zur Tätigkeit als ungebundener Versicherungsbroker und die Aufnahme ins Finma-Vermittlungsregister beantragen. Die Bewilligung und Registrierung sind mit hohen Anforderungen verbunden.
Wer diese Anforderungen nicht erfüllen will (oder kann), kann sich entweder an eine einzige Versicherung binden oder eine Aufteilung pro Geschäftsfeld/Fahrzeugmarke etc. vornehmen und in jedem Teilbereich exklusiv mit einer Versicherung zusammenarbeiten.
Beim AGVS-Kooperationspartner Allianz Suisse profitieren gebundene Vermittler für tuttobene-Motorfahrzeugversicherungen von vielen Vorteilen. So erhalten sie eine attraktive Abschlussprovision und können sich dank Schaden-Rücksteuerungsrate über eine Umsatzsteigerung in ihrer Werkstatt freuen.
Auch gebundene Vermittler für Motorfahrzeugversicherungen müssen die Vorgaben des VAG erfüllen. Dazu gehören ein gutes Image (keine einschlägigen Vorstrafen oder offenen Verlustscheine) und die Bereitschaft, bis Ende 2025 eine spezielle Ausbildung für den Vertrieb von Motorfahrzeugversicherungen zu absolvieren, die auch Grundkenntnisse in Versicherungswesen und Recht enthält. Die Allianz Suisse arbeitet für tuttobene daran, eine optimale Lösung zu finden, um ihre gebundenen Vermittler bei dieser Aus- und Weiterbildung bestmöglich zu unterstützen.
Wenn Sie bei der Allianz Suisse als gebundener Vermittler akkreditiert sind, sind Sie als AGVS-Mitglied und Tuttobene-Vermittler zudem über einen Rahmenvertrag zwischen dem AGVS und der Allianz Suisse gegen all fällige Schäden durch eine unpräzise Versicherungsberatung abgesichert und erfüllen damit eine weitere wichtige Vorgabe aus dem neuen VAG.
Weitere Informationen zu tuttobene und zur Akkreditierung als gebundener Vermittler bei der Allianz Suisse finden Sie hier: agvs-upsa.ch/de/tuttobene
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